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Novelle 2010 zur Altlastenatlas‑Verordnung – Aktualisierung von Standortdaten
Verordnung vom 24.02.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 ergänzt die Altlastenatlas‑VO um neue Einträge zu kontaminierten Standorten und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 15. März 2010 fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/24/2010XXIV
Umwelt
Bodenreform

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 ergänzt die Altlastenatlas‑VO um neue Einträge zu kontaminierten Standorten und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 15. März 2010 fest.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 12 wird zu § 2 der Altlastenatlas‑VO hinzugefügt, der festlegt, dass die Anhänge 3‑5, 7 und 9 am 15. März 2010 in Kraft treten.
  • Im Anhang 3 werden vier neue Altlast‑Einträge (N18, N21, N28, N46) aufgenommen, die Standorte wie die OMV‑Raffinerie Schwechat und das Tanklager Mare betreffen.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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