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Novelle 2010 zur Altlastenatlas‑Verordnung – Aktualisierung von Standortdaten Verordnung vom 2/24/2010
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/24/2010XXIV
Umwelt
Bodenreform

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 ergänzt die Altlastenatlas‑VO um neue Einträge zu kontaminierten Standorten und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 15. März 2010 fest.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 12 wird zu § 2 der Altlastenatlas‑VO hinzugefügt, der festlegt, dass die Anhänge 3‑5, 7 und 9 am 15. März 2010 in Kraft treten.
  • Im Anhang 3 werden vier neue Altlast‑Einträge (N18, N21, N28, N46) aufgenommen, die Standorte wie die OMV‑Raffinerie Schwechat und das Tanklager Mare betreffen.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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