Novelle 2010 zur Altlastenatlas‑Verordnung – Aktualisierung von Standortdaten
Verordnung vom 24.02.2010Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 ergänzt die Altlastenatlas‑VO um neue Einträge zu kontaminierten Standorten und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 15. März 2010 fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/24/2010XXIV
Umwelt
Bodenreform
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 ergänzt die Altlastenatlas‑VO um neue Einträge zu kontaminierten Standorten und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 15. März 2010 fest.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 12 wird zu § 2 der Altlastenatlas‑VO hinzugefügt, der festlegt, dass die Anhänge 3‑5, 7 und 9 am 15. März 2010 in Kraft treten.
- Im Anhang 3 werden vier neue Altlast‑Einträge (N18, N21, N28, N46) aufgenommen, die Standorte wie die OMV‑Raffinerie Schwechat und das Tanklager Mare betreffen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.