33. Nachtrag zum Arzneibuch – Aktualisierung der pharmazeutischen Monographien
Verordnung vom 24.02.2010Zusammenfassung
Die Verordnung vom 24. Februar 2010 führt den 33. Nachtrag zum Arzneibuch ein und ersetzt damit die bisherigen Monographien des Europäischen und Österreichischen Arzneibuchs durch die aktuelle Fassung des vierten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 6.4). Der neue Nachtrag wird ab diesem Datum vom Verlag Österreich GmbH veröffentlicht.Bundesministerium für Gesundheit2/24/2010XXIV
Apotheke
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 24. Februar 2010 führt den 33. Nachtrag zum Arzneibuch ein und ersetzt damit die bisherigen Monographien des Europäischen und Österreichischen Arzneibuchs durch die aktuelle Fassung des vierten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 6.4). Der neue Nachtrag wird ab diesem Datum vom Verlag Österreich GmbH veröffentlicht.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des vierten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 6.4) wird als offizielle österreichische Ausgabe in Kraft gesetzt.
- Alle bisherigen Monographien und Texte des Europäischen und Österreichischen Arzneibuchs, die durch den neuen Nachtrag ersetzt werden, verlieren ihre Gültigkeit.
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