Bundesministerium für Inneres2/25/2010XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Gesetzgebungsverfahren
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 25. Februar 2010 ändert die Meldegesetz‑Durchführungsverordnung, indem die Absätze 5 bis 8 des § 17 gestrichen werden. Damit entfällt ein Teil der Regelungen zu Verwaltungsabgaben.Schwerpunkte
- Die Absätze 5‑8 des § 17 werden gestrichen, wodurch die dort geregelten Verwaltungsabgaben entfallen.
- Die Änderung basiert auf dem Meldegesetz von 1991 und wurde im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen beschlossen.
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