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Änderung der MeldeV – Streichung von Absätzen 5‑8 in § 17
Verordnung vom 25.02.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 25. Februar 2010 ändert die MeldegesetzDurchführungsverordnung, indem die Absätze 5 bis 8 des § 17 gestrichen werden. Damit entfällt ein Teil der Regelungen zu Verwaltungsabgaben.
Bundesministerium für Inneres2/25/2010XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Gesetzgebungsverfahren

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 25. Februar 2010 ändert die MeldegesetzDurchführungsverordnung, indem die Absätze 5 bis 8 des § 17 gestrichen werden. Damit entfällt ein Teil der Regelungen zu Verwaltungsabgaben.

Schwerpunkte

  • Die Absätze 5‑8 des § 17 werden gestrichen, wodurch die dort geregelten Verwaltungsabgaben entfallen.
  • Die Änderung basiert auf dem Meldegesetz von 1991 und wurde im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen beschlossen.
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