<!--[-->Änderung der Rinderkennzeichnungs‑Verordnung 2008 (Einführung von Bestandsverzeichnis & Meldepflichten)<!--]-->
Änderung der Rinderkennzeichnungs‑Verordnung 2008 (Einführung von Bestandsverzeichnis & Meldepflichten) Verordnung vom 2/25/2010
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/25/2010XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 ergänzt die Rinderkennzeichnungs‑Verordnung: Sie verlangt ein schriftliches oder elektronisches Bestandsverzeichnis, legt Meldefristen für Geburten, Todesfälle und Bewegungen fest und führt ein spezielles Formular für Almen‑/Weiden‑Meldungen ein. Alle Änderungen gelten ab dem 1. März 2010.

Schwerpunkte

  • Jeder Tierhalter muss ein Bestandsverzeichnis führen, das nach einem von der AMA vorgegebenen Muster erstellt wird; das Verzeichnis kann auch elektronisch über die Rinderdatenbank geführt werden.
  • Innerhalb von sieben Tagen müssen Tiergeburten, Todesfälle, Schlachtungen, Verendungen sowie sämtliche Bewegungen von kennzeichnungspflichtigen Tieren gemeldet werden; dazu gehören auch Auftriebe auf Almen/Weiden und deren Wechsel zwischen Betrieben.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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