Änderung der Rinderkennzeichnungs‑Verordnung 2008 (Einführung von Bestandsverzeichnis & Meldepflichten) Verordnung vom 2/25/2010
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/25/2010XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 ergänzt die Rinderkennzeichnungs‑Verordnung: Sie verlangt ein schriftliches oder elektronisches Bestandsverzeichnis, legt Meldefristen für Geburten, Todesfälle und Bewegungen fest und führt ein spezielles Formular für Almen‑/Weiden‑Meldungen ein. Alle Änderungen gelten ab dem 1. März 2010.Schwerpunkte
- Jeder Tierhalter muss ein Bestandsverzeichnis führen, das nach einem von der AMA vorgegebenen Muster erstellt wird; das Verzeichnis kann auch elektronisch über die Rinderdatenbank geführt werden.
- Innerhalb von sieben Tagen müssen Tiergeburten, Todesfälle, Schlachtungen, Verendungen sowie sämtliche Bewegungen von kennzeichnungspflichtigen Tieren gemeldet werden; dazu gehören auch Auftriebe auf Almen/Weiden und deren Wechsel zwischen Betrieben.
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