Zusammenfassung
Die 71. Verordnung von 2010 ergänzt die Bildungsdokumentationsverordnung für Universitäten um neue Regelungen zu Arbeitsverhältnissen und definiert zahlreiche zusätzliche Beschäftigungs‑ und Verwendungsgruppen.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung3/1/2010XXIV
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Zusammenfassung
Die 71. Verordnung von 2010 ergänzt die Bildungsdokumentationsverordnung für Universitäten um neue Regelungen zu Arbeitsverhältnissen und definiert zahlreiche zusätzliche Beschäftigungs‑ und Verwendungsgruppen.Schwerpunkte
- Ein neuer § 6 wird eingefügt, der das Inkrafttreten der gesamten Änderung zum 1. März 2010 festlegt.
- In Anhang 1 Z 2.5 wird die neue Ziffer 7 eingefügt, die das Arbeitsverhältnis zur Universität definiert und dem Kollektivvertrag zuordnet.
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