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Änderung der Bildungsdokumentationsverordnung für Universitäten (2010)
Verordnung vom 01.03.2010

Zusammenfassung

Die 71. Verordnung von 2010 ergänzt die Bildungsdokumentationsverordnung für Universitäten um neue Regelungen zu Arbeitsverhältnissen und definiert zahlreiche zusätzliche Beschäftigungs‑ und Verwendungsgruppen.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung3/1/2010XXIV
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Die 71. Verordnung von 2010 ergänzt die Bildungsdokumentationsverordnung für Universitäten um neue Regelungen zu Arbeitsverhältnissen und definiert zahlreiche zusätzliche Beschäftigungs‑ und Verwendungsgruppen.

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 6 wird eingefügt, der das Inkrafttreten der gesamten Änderung zum 1. März 2010 festlegt.
  • In Anhang 1 Z 2.5 wird die neue Ziffer 7 eingefügt, die das Arbeitsverhältnis zur Universität definiert und dem Kollektivvertrag zuordnet.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

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6 - Steiermark



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