<!--[-->Saatgut‑Beiz‑Verordnung 2010 – Schutz von Gesundheit und Umwelt beim Inverkehrbringen von behandelten Saaten<!--]-->
Saatgut‑Beiz‑Verordnung 2010 – Schutz von Gesundheit und Umwelt beim Inverkehrbringen von behandelten Saaten Verordnung vom 3/5/2010
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/5/2010XXIV
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt das Inverkehrbringen von chemisch behandeltem Mais‑ und Kürbissaat, um Gesundheit und Umwelt zu schützen, indem Abriebgrenzwerte, Kennzeichnungspflichten und die Einhaltung einer „guten Beizpraxis“ verlangt werden.

Schwerpunkte

  • Ziel der Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau für Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt zu gewährleisten, während behandelte Saatgut‑Sorten weiterhin verfügbar bleiben.
  • Die Verordnung gilt nur für Mais (Zea mays) und Kürbis (Cucurbita pepo), sofern das Saatgut mit einem Pflanzenschutzmittel behandelt ist, das mindestens einen insektiziden Wirkstoff enthält.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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