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Ermächtigung zum Express‑Pass‑Zustelldienst
Verordnung vom 09.03.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung ermächtigt den Pass‑Dienstleister, auf Antrag des Bürgers einen Expresszustellungs‑Dienst für den Ein‑Tages‑Expresspass zu beauftragen. Die Regelung gilt seit dem 15. März 2010.
Bundesministerium für Inneres3/9/2010XXIV
Ausweis

Zusammenfassung

Die Verordnung ermächtigt den Pass‑Dienstleister, auf Antrag des Bürgers einen Expresszustellungs‑Dienst für den Ein‑Tages‑Expresspass zu beauftragen. Die Regelung gilt seit dem 15. März 2010.

Schwerpunkte

  • Der im Passgesetz benannte Dienstleister darf auf Wunsch des Antragstellers einen Expresszustellungs‑Dienst für den Ein‑Tages‑Expresspass beauftragen.
  • Die Ermächtigung für den Expresszustelldienst gilt ab dem 15. März 2010.
Dokumente (PDFs)
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