Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung3/10/2010XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 ändert die Studienevidenz‑Verordnung: Sie führt ein Verfahren zur Ausstellung einer Gesamtnote ein, verlängert die Aufbewahrungsfristen von Studierendendaten, ergänzt die Erfassung von Beitragsstatus und Mobilitätsprogrammen und definiert neue Zahlungs‑Codes.Schwerpunkte
- Ein neues Verfahren wird eingeführt, das auf Antrag einer Absolventin bzw. eines Absolventen eine Bescheinigung über die Gesamtnote ausstellt, wobei diese Note nach einem festgelegten Rechenverfahren ermittelt wird.
- Alte Semesterbestände werden gelöscht, jedoch bleiben die Heimatadresse und weitere Merkmale der Studierenden für 99 Jahre gespeichert, um die korrekte Vergabe von Matrikelnummern zu gewährleisten.
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