<!--[-->Änderung der Universitäts‑Studienevidenzverordnung 2004 (2010)<!--]-->
Änderung der Universitäts‑Studienevidenzverordnung 2004 (2010)
Verordnung vom 10.03.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 ändert die Studienevidenz‑Verordnung: Sie führt ein Verfahren zur Ausstellung einer Gesamtnote ein, verlängert die Aufbewahrungsfristen von Studierendendaten, ergänzt die Erfassung von Beitragsstatus und Mobilitätsprogrammen und definiert neue Zahlungs‑Codes.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung3/10/2010XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 ändert die Studienevidenz‑Verordnung: Sie führt ein Verfahren zur Ausstellung einer Gesamtnote ein, verlängert die Aufbewahrungsfristen von Studierendendaten, ergänzt die Erfassung von Beitragsstatus und Mobilitätsprogrammen und definiert neue Zahlungs‑Codes.

Schwerpunkte

  • Ein neues Verfahren wird eingeführt, das auf Antrag einer Absolventin bzw. eines Absolventen eine Bescheinigung über die Gesamtnote ausstellt, wobei diese Note nach einem festgelegten Rechenverfahren ermittelt wird.
  • Alte Semesterbestände werden gelöscht, jedoch bleiben die Heimatadresse und weitere Merkmale der Studierenden für 99 Jahre gespeichert, um die korrekte Vergabe von Matrikelnummern zu gewährleisten.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Karl Beatrix, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion

Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP


6 - Steiermark



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.