Bundesministerium für Gesundheit3/10/2010XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 10. März 2010 ergänzt das Arzneispezialitätenregister um einen neuen Nummernkreis für apothekeneigene Arzneispezialitäten.Schwerpunkte
- Der Antrag ergänzt das Arzneispezialitätenregister um einen neuen Nummernkreis (5‑00001 bis 5‑99999) für apothekeneigene Arzneispezialitäten.
- Die Änderung erfolgt auf Grundlage von § 94f des Arzneimittelgesetzes, das die Befugnisse zur Anpassung des Registerrechts regelt.
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