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Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (ab 01.01.2010) Verordnung vom 1/8/2010
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Bundesministerium für Inneres1/8/2010XXIV
Sozialpolitik
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung erhöht ab dem 1. Jänner 2010 die Grundvergütung von Zivildienstleistenden auf € 289,20 und den Zuschlag auf € 158,50.

Schwerpunkte

  • Die Grundvergütung für Zivildienstleistende wird auf € 289,20 erhöht.
  • Der Zuschlag zur Grundvergütung wird auf € 158,50 angehoben.
Dokumente (PDFs)
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

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