Zusammenfassung
Die Verordnung erhöht ab dem 1. Jänner 2010 die Grundvergütung von Zivildienstleistenden auf € 289,20 und den Zuschlag auf € 158,50.Bundesministerium für Inneres1/8/2010XXIV
Sozialpolitik
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung erhöht ab dem 1. Jänner 2010 die Grundvergütung von Zivildienstleistenden auf € 289,20 und den Zuschlag auf € 158,50.Schwerpunkte
- Die Grundvergütung für Zivildienstleistende wird auf € 289,20 erhöht.
- Der Zuschlag zur Grundvergütung wird auf € 158,50 angehoben.
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