<!--[-->Erklärung des Kollektivvertrags für private Sozial‑ und Gesundheitsorganisationen Vorarlbergs zur Satzung (2010)<!--]-->
Erklärung des Kollektivvertrags für private Sozial‑ und Gesundheitsorganisationen Vorarlbergs zur Satzung (2010)
Verordnung vom 10.03.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 erklärt den Kollektivvertrag für Angestellte in privaten Sozial‑ und Gesundheitsorganisationen Vorarlbergs zur Satzung, sodass die Tarifbestimmungen auch außerhalb des ursprünglichen Geltungsbereichs rechtsverbindlich werden. Die Wirksamkeit beginnt am 1. Februar 2010.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/10/2010XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 erklärt den Kollektivvertrag für Angestellte in privaten Sozial‑ und Gesundheitsorganisationen Vorarlbergs zur Satzung, sodass die Tarifbestimmungen auch außerhalb des ursprünglichen Geltungsbereichs rechtsverbindlich werden. Die Wirksamkeit beginnt am 1. Februar 2010.

Schwerpunkte

  • Die Satzung gilt für alle privaten Anbieter sozialer und gesundheitlicher Dienste in Vorarlberg, ausgenommen öffentliche Einrichtungen, Heilbade‑ und Kuranstalten sowie Rettungs‑ und Sanitätsdienste.
  • Für Transitarbeitskräfte gilt die Satzung nur für die in § 13 Abs. 2 lit. h und § 11a Abs. 1‑3 genannten Bestimmungen.
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Hundstorfer Rudolf

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9 - Wien



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