<!--[-->Änderungen der Prüf‑ und Begutachtungsstellenverordnung (Kosten, Qualifikationen, Geräte)<!--]-->
Änderungen der Prüf‑ und Begutachtungsstellenverordnung (Kosten, Qualifikationen, Geräte) Verordnung vom 3/11/2010
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/11/2010XXIV
Umwelt
Verkehr
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue Prüfgebühren fest, erweitert die Prüferqualifikationen und definiert Übergangsfristen für alte Prüfgeräte.

Schwerpunkte

  • Ein neues Gebührenmodell legt fest, wie viel Fahrzeughalter für die Prüfung ihres Fahrzeugs zahlen müssen; die Beträge variieren je nach Fahrzeugtyp und -gewicht zwischen 40 € und 121 €.
  • Fahrzeuge mit einer Fremdkraftbremsanlage erhalten einen zusätzlichen Aufschlag von 18 € auf die Prüfgebühr.
Dokumente (PDFs)
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Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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