Änderungen der Prüf‑ und Begutachtungsstellenverordnung (Kosten, Qualifikationen, Geräte) Verordnung vom 3/11/2010
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/11/2010XXIV
Umwelt
Verkehr
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue Prüfgebühren fest, erweitert die Prüferqualifikationen und definiert Übergangsfristen für alte Prüfgeräte.Schwerpunkte
- Ein neues Gebührenmodell legt fest, wie viel Fahrzeughalter für die Prüfung ihres Fahrzeugs zahlen müssen; die Beträge variieren je nach Fahrzeugtyp und -gewicht zwischen 40 € und 121 €.
- Fahrzeuge mit einer Fremdkraftbremsanlage erhalten einen zusätzlichen Aufschlag von 18 € auf die Prüfgebühr.
Dokumente (PDFs)
