Änderungen der Prüf‑ und Begutachtungsstellenverordnung (Kosten, Qualifikationen, Geräte)
Verordnung vom 11.03.2010Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue Prüfgebühren fest, erweitert die Prüferqualifikationen und definiert Übergangsfristen für alte Prüfgeräte.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/11/2010XXIV
Umwelt
Verkehr
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue Prüfgebühren fest, erweitert die Prüferqualifikationen und definiert Übergangsfristen für alte Prüfgeräte.Schwerpunkte
- Ein neues Gebührenmodell legt fest, wie viel Fahrzeughalter für die Prüfung ihres Fahrzeugs zahlen müssen; die Beträge variieren je nach Fahrzeugtyp und -gewicht zwischen 40 € und 121 €.
- Fahrzeuge mit einer Fremdkraftbremsanlage erhalten einen zusätzlichen Aufschlag von 18 € auf die Prüfgebühr.
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