Kurzfristige Beschäftigung ausländischer Erntehelfer – Kontingentregelung 2010
Verordnung vom 18.03.2010Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Gesamtkontingent von 6 990 kurzfristigen Arbeitsplätzen für ausländische Erntehelfer in Österreich fest und verteilt diese auf die Bundesländer. Bewilligungen dürfen maximal sechs Wochen dauern und müssen bis zum 30. November 2010 enden; EU‑Arbeitnehmer und Asylsuchende haben Vorrang.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/18/2010XXIV
Arbeitsrecht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Gesamtkontingent von 6 990 kurzfristigen Arbeitsplätzen für ausländische Erntehelfer in Österreich fest und verteilt diese auf die Bundesländer. Bewilligungen dürfen maximal sechs Wochen dauern und müssen bis zum 30. November 2010 enden; EU‑Arbeitnehmer und Asylsuchende haben Vorrang.Schwerpunkte
- Ein Gesamtkontingent von 6 990 kurzfristigen Arbeitsplätzen für ausländische Erntehelfer wird festgelegt.
- Die Plätze werden auf die Bundesländer verteilt: Burgenland 1 500, Kärnten 50, Niederösterreich 2 055, Oberösterreich 335, Salzburg 10, Steiermark 2 730, Tirol 150, Vorarlberg 40, Wien 120.
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