<!--[-->Kurzfristige Beschäftigung ausländischer Erntehelfer – Kontingentregelung 2010<!--]-->
Kurzfristige Beschäftigung ausländischer Erntehelfer – Kontingentregelung 2010
Verordnung vom 18.03.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Gesamt­kontingent von 6 990 kurzfristigen Arbeitsplätzen für ausländische Erntehelfer in Österreich fest und verteilt diese auf die Bundesländer. Bewilligungen dürfen maximal sechs Wochen dauern und müssen bis zum 30. November 2010 enden; EU‑Arbeitnehmer und Asylsuchende haben Vorrang.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/18/2010XXIV
Arbeitsrecht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Gesamt­kontingent von 6 990 kurzfristigen Arbeitsplätzen für ausländische Erntehelfer in Österreich fest und verteilt diese auf die Bundesländer. Bewilligungen dürfen maximal sechs Wochen dauern und müssen bis zum 30. November 2010 enden; EU‑Arbeitnehmer und Asylsuchende haben Vorrang.

Schwerpunkte

  • Ein Gesamt­kontingent von 6 990 kurzfristigen Arbeitsplätzen für ausländische Erntehelfer wird festgelegt.
  • Die Plätze werden auf die Bundesländer verteilt: Burgenland 1 500, Kärnten 50, Niederösterreich 2 055, Oberösterreich 335, Salzburg 10, Steiermark 2 730, Tirol 150, Vorarlberg 40, Wien 120.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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