<!--[-->Änderung der Fahrtenbuchverordnung (2010)<!--]-->
Änderung der Fahrtenbuchverordnung (2010) Verordnung vom 1/8/2010
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/8/2010XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 ändert die Fahrtenbuchverordnung: Sie ersetzt „ein Jahr“ durch „24 Monate“, erweitert die Fahrzeugkategorie um Spezialfahrzeuge für Geld‑ und Werttransporte und führt im Nahverkehr eine neue Nachweispflicht für Arbeits‑ und Lenkzeiten ein.

Schwerpunkte

  • Der Ausdruck „ein Jahr“ wird in allen Regelungen durch die präzisere Angabe „24 Monate“ ersetzt, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Ein neuer Unterpunkt (lit. f) wird eingefügt, der Spezialfahrzeuge für Geld‑ oder Werttransporte definiert und dabei auf die Lenker/innen‑Ausnahmeverordnung verweist.
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Hundstorfer Rudolf

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