Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/8/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 ändert die Fahrtenbuchverordnung: Sie ersetzt „ein Jahr“ durch „24 Monate“, erweitert die Fahrzeugkategorie um Spezialfahrzeuge für Geld‑ und Werttransporte und führt im Nahverkehr eine neue Nachweispflicht für Arbeits‑ und Lenkzeiten ein.Schwerpunkte
- Der Ausdruck „ein Jahr“ wird in allen Regelungen durch die präzisere Angabe „24 Monate“ ersetzt, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Ein neuer Unterpunkt (lit. f) wird eingefügt, der Spezialfahrzeuge für Geld‑ oder Werttransporte definiert und dabei auf die Lenker/innen‑Ausnahmeverordnung verweist.
Dokumente (PDFs)
