Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 ändert die Fahrtenbuchverordnung: Sie ersetzt „ein Jahr“ durch „24 Monate“, erweitert die Fahrzeugkategorie um Spezialfahrzeuge für Geld‑ und Werttransporte und führt im Nahverkehr eine neue Nachweispflicht für Arbeits‑ und Lenkzeiten ein.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/8/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 ändert die Fahrtenbuchverordnung: Sie ersetzt „ein Jahr“ durch „24 Monate“, erweitert die Fahrzeugkategorie um Spezialfahrzeuge für Geld‑ und Werttransporte und führt im Nahverkehr eine neue Nachweispflicht für Arbeits‑ und Lenkzeiten ein.Schwerpunkte
- Der Ausdruck „ein Jahr“ wird in allen Regelungen durch die präzisere Angabe „24 Monate“ ersetzt, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Ein neuer Unterpunkt (lit. f) wird eingefügt, der Spezialfahrzeuge für Geld‑ oder Werttransporte definiert und dabei auf die Lenker/innen‑Ausnahmeverordnung verweist.
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