<!--[-->Änderung der Fahrtenbuchverordnung (2010)<!--]-->
Änderung der Fahrtenbuchverordnung (2010)
Verordnung vom 08.01.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 ändert die Fahrtenbuchverordnung: Sie ersetzt „ein Jahr“ durch „24 Monate“, erweitert die Fahrzeugkategorie um Spezialfahrzeuge für Geld‑ und Werttransporte und führt im Nahverkehr eine neue Nachweispflicht für Arbeits‑ und Lenkzeiten ein.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/8/2010XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 ändert die Fahrtenbuchverordnung: Sie ersetzt „ein Jahr“ durch „24 Monate“, erweitert die Fahrzeugkategorie um Spezialfahrzeuge für Geld‑ und Werttransporte und führt im Nahverkehr eine neue Nachweispflicht für Arbeits‑ und Lenkzeiten ein.

Schwerpunkte

  • Der Ausdruck „ein Jahr“ wird in allen Regelungen durch die präzisere Angabe „24 Monate“ ersetzt, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Ein neuer Unterpunkt (lit. f) wird eingefügt, der Spezialfahrzeuge für Geld‑ oder Werttransporte definiert und dabei auf die Lenker/innen‑Ausnahmeverordnung verweist.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.