<!--[-->Befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land‑ und Forstwirtschaft (Verordnung 90/2010)<!--]-->
Befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land‑ und Forstwirtschaft (Verordnung 90/2010) Verordnung vom 3/18/2010
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/18/2010XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Kontingent von 5 245 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte in der Land‑ und Forstwirtschaft fest, verteilt die Plätze auf die Bundesländer und regelt die maximale Dauer der Beschäftigungsbewilligungen.

Schwerpunkte

  • Ein jährliches Kontingent von insgesamt 5 245 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte in der Land‑ und Forstwirtschaft wird festgelegt.
  • Für Personen, die bereits in den letzten drei Jahren im Kontingent beschäftigt waren und unter die EU‑Freizügigkeits‑Übergangsbestimmungen fallen, können Beschäftigungsbewilligungen bis zu neun Monaten erteilt werden.
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Hundstorfer Rudolf

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