Novelle der Zulassungsstellenverordnung 2010 – Digitalisierung und neue Nachweis‑Regelungen
Verordnung vom 19.03.2010Zusammenfassung
Die 4. Novelle zur Zulassungsstellenverordnung erleichtert die Fahrzeugzulassung, indem Kopien und elektronische Dokumente akzeptiert werden, neue Nachweise für örtliche Zuständigkeit einführt und die Ausstellung von Duplikaten regelt.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/19/2010XXIV
Verkehr
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die 4. Novelle zur Zulassungsstellenverordnung erleichtert die Fahrzeugzulassung, indem Kopien und elektronische Dokumente akzeptiert werden, neue Nachweise für örtliche Zuständigkeit einführt und die Ausstellung von Duplikaten regelt.Schwerpunkte
- Originale Dokumente können grundsätzlich eingereicht werden, aber Kopien von Gewerbeschein, Registerauszug oder Datenauszug gelten ebenfalls als ausreichend; Fax‑ und Mail‑Übermittlungen von Versicherungsbestätigungen zählen ebenfalls als Originale.
- Bei Neufahrzeugen wird der Eigentümer im Typenschein oder im Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank eingetragen.
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