Änderung der Kosmetikverordnung – Umsetzung EU‑Richtlinie & neue Stoffgrenzen Verordnung vom 3/24/2010
Bundesministerium für Gesundheit3/24/2010XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 94. Verordnung von 2010 ändert die Kosmetikverordnung, indem sie EU‑Richtlinien übernimmt, Übergangsfristen für bestimmte Stoffe festlegt und zahlreiche neue Inhaltsstoffe mit Höchstkonzentrationen und Warnhinweisen ergänzt.Schwerpunkte
- Für Stoffe aus Anlage 2 (Nr. 189‑205 und einige weitere) dürfen Hersteller bis zum 14. Mai 2010 noch nach den alten Bestimmungen produzieren.
- Für weitere Stoffe (z. B. Nr. 8, 8a, 9, 9a, 14) gilt eine Übergangsfrist bis zum 14. Juli 2010.
Dokumente (PDFs)
