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Änderung der Kosmetikverordnung – Umsetzung EU‑Richtlinie & neue Stoffgrenzen Verordnung vom 3/24/2010
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Bundesministerium für Gesundheit3/24/2010XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 94. Verordnung von 2010 ändert die Kosmetikverordnung, indem sie EU‑Richtlinien übernimmt, Übergangsfristen für bestimmte Stoffe festlegt und zahlreiche neue Inhaltsstoffe mit Höchstkonzentrationen und Warnhinweisen ergänzt.

Schwerpunkte

  • Für Stoffe aus Anlage 2 (Nr. 189‑205 und einige weitere) dürfen Hersteller bis zum 14. Mai 2010 noch nach den alten Bestimmungen produzieren.
  • Für weitere Stoffe (z. B. Nr. 8, 8a, 9, 9a, 14) gilt eine Übergangsfrist bis zum 14. Juli 2010.
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Stöger Alois, diplômé

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