<!--[-->Änderung der Kosmetikverordnung – Umsetzung EU‑Richtlinie & neue Stoffgrenzen<!--]-->
Änderung der Kosmetikverordnung – Umsetzung EU‑Richtlinie & neue Stoffgrenzen
Verordnung vom 24.03.2010

Zusammenfassung

Die 94. Verordnung von 2010 ändert die Kosmetikverordnung, indem sie EU‑Richtlinien übernimmt, Übergangsfristen für bestimmte Stoffe festlegt und zahlreiche neue Inhaltsstoffe mit Höchstkonzentrationen und Warnhinweisen ergänzt.
Bundesministerium für Gesundheit3/24/2010XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 94. Verordnung von 2010 ändert die Kosmetikverordnung, indem sie EU‑Richtlinien übernimmt, Übergangsfristen für bestimmte Stoffe festlegt und zahlreiche neue Inhaltsstoffe mit Höchstkonzentrationen und Warnhinweisen ergänzt.

Schwerpunkte

  • Für Stoffe aus Anlage 2 (Nr. 189‑205 und einige weitere) dürfen Hersteller bis zum 14. Mai 2010 noch nach den alten Bestimmungen produzieren.
  • Für weitere Stoffe (z. B. Nr. 8, 8a, 9, 9a, 14) gilt eine Übergangsfrist bis zum 14. Juli 2010.
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Stöger Alois, diplômé

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