<!--[-->Änderung der Nahrungsergänzungsmittelverordnung: Zulässige Vitamine, Kennzeichnungspflicht & Streichung alter Anlagen<!--]-->
Änderung der Nahrungsergänzungsmittelverordnung: Zulässige Vitamine, Kennzeichnungspflicht & Streichung alter Anlagen Verordnung vom 3/26/2010
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Bundesministerium für Gesundheit3/26/2010XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 schränkt zugelassene Vitamine und Mineralstoffe auf die in der EU‑Verordnung 1170/2009 gelisteten Formen ein, verlangt numerische Nährstoffangaben auf dem Etikett und streicht die alten Anlagen 1 und 2.

Schwerpunkte

  • Nur die in Anhang I bzw. II der EU‑Verordnung 1170/2009 aufgeführten Vitamine und Mineralstoffe dürfen in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden.
  • Die Menge jedes Nährstoffs muss numerisch auf dem Etikett angegeben werden; für Vitamine und Mineralstoffe sind die Einheiten des Anhangs I zu verwenden.
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