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Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser (QZV Chemie GW) – Grenzwerte, Monitoring & Schutzmaßnahmen
Verordnung vom 29.03.2010

Zusammenfassung

Die QZV Chemie GW legt Grenzwerte für Schadstoffe im Grundwasser fest, regelt die Überwachung und das Verbot von Einleitungen sowie Bewilligungen für zulässige Einbringungen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/29/2010XXIV
Wasser
Umwelt

Zusammenfassung

Die QZV Chemie GW legt Grenzwerte für Schadstoffe im Grundwasser fest, regelt die Überwachung und das Verbot von Einleitungen sowie Bewilligungen für zulässige Einbringungen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den guten chemischen Zustand des Grundwassers und legt für zahlreiche Schadstoffe verbindliche Schwellenwerte fest.
  • Zur Bewertung des Grundwasserzustands werden Messstellen überwacht; ein Gewässer gilt als gefährdet, wenn die Mittelwerte von mindestens drei Messungen den jeweiligen Schwellenwert überschreiten.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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