Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser (QZV Chemie GW) – Grenzwerte, Monitoring & Schutzmaßnahmen Verordnung vom 3/29/2010
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/29/2010XXIV
Wasser
Umwelt
Zusammenfassung
Die QZV Chemie GW legt Grenzwerte für Schadstoffe im Grundwasser fest, regelt die Überwachung und das Verbot von Einleitungen sowie Bewilligungen für zulässige Einbringungen.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den guten chemischen Zustand des Grundwassers und legt für zahlreiche Schadstoffe verbindliche Schwellenwerte fest.
- Zur Bewertung des Grundwasserzustands werden Messstellen überwacht; ein Gewässer gilt als gefährdet, wenn die Mittelwerte von mindestens drei Messungen den jeweiligen Schwellenwert überschreiten.
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