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Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser (QZV Chemie GW) – Grenzwerte, Monitoring & Schutzmaßnahmen Verordnung vom 3/29/2010
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/29/2010XXIV
Wasser
Umwelt

Zusammenfassung

Die QZV Chemie GW legt Grenzwerte für Schadstoffe im Grundwasser fest, regelt die Überwachung und das Verbot von Einleitungen sowie Bewilligungen für zulässige Einbringungen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den guten chemischen Zustand des Grundwassers und legt für zahlreiche Schadstoffe verbindliche Schwellenwerte fest.
  • Zur Bewertung des Grundwasserzustands werden Messstellen überwacht; ein Gewässer gilt als gefährdet, wenn die Mittelwerte von mindestens drei Messungen den jeweiligen Schwellenwert überschreiten.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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