Bundesministerium für Gesundheit1/3/2011XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt den 37. Nachtrag zum Arzneibuch ein, setzt die neue deutsche Fassung des siebenten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch in Kraft und hebt alte Monographien auf.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des siebenten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 6.7) wird in Kraft gesetzt.
- Monographien und Texte des Europäischen und Österreichischen Arzneibuchs, die durch den neuen Nachtrag ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
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