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Einführung des 37. Nachtrags zum Arzneibuch (2011) Verordnung vom 1/3/2011
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Bundesministerium für Gesundheit1/3/2011XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den 37. Nachtrag zum Arzneibuch ein, setzt die neue deutsche Fassung des siebenten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch in Kraft und hebt alte Monographien auf.

Schwerpunkte

  • Die deutschsprachige Fassung des siebenten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 6.7) wird in Kraft gesetzt.
  • Monographien und Texte des Europäischen und Österreichischen Arzneibuchs, die durch den neuen Nachtrag ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
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