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Umwidmung des COXEVAC‑Impfstoffes für Schafe
Verordnung vom 14.01.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt, den in der EU zugelassenen Impfstoff COXEVAC, bisher nur für Rinder und Ziegen, auch bei Schafen in Österreich zu verwenden. Tierärzte müssen jede Impfung innerhalb von sechs Wochen dem Bundesministerium für Gesundheit melden.
Bundesministerium für Gesundheit1/14/2011XXIV
Gesundheit
Tiermedizin

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt, den in der EU zugelassenen Impfstoff COXEVAC, bisher nur für Rinder und Ziegen, auch bei Schafen in Österreich zu verwenden. Tierärzte müssen jede Impfung innerhalb von sechs Wochen dem Bundesministerium für Gesundheit melden.

Schwerpunkte

  • Der in der EU zugelassene Impfstoff COXEVAC darf ab sofort auch bei Schafen in Österreich eingesetzt werden.
  • Jede Impfung mit COXEVAC muss vom verantwortlichen Tierarzt innerhalb von höchstens sechs Wochen dem Bundesministerium für Gesundheit gemeldet werden.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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4 - Oberösterreich


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