Verbot unzulässiger Nebenbeschäftigungen für Bedienstete im Verteidigungsministerium
Verordnung vom 28.03.2011Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet Bediensteten des Verteidigungsministeriums Nebenbeschäftigungen in sicherheitsrelevanten Bereichen und bei Unternehmen, zu denen sie Einfluss auf Förderungen oder Vergaben haben. Sie trat am 1. April 2011 in Kraft und ersetzte die frühere Regelung.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport3/28/2011XXIV
Sicherheit
Verwaltungsrecht
Öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet Bediensteten des Verteidigungsministeriums Nebenbeschäftigungen in sicherheitsrelevanten Bereichen und bei Unternehmen, zu denen sie Einfluss auf Förderungen oder Vergaben haben. Sie trat am 1. April 2011 in Kraft und ersetzte die frühere Regelung.Schwerpunkte
- Alle Nebenbeschäftigungen, die mit Sicherheitsgewerben wie Bewachungsgewerbe, Beratungen zu Sicherheitseinrichtungen oder der Erstellung sicherheitsrelevanter Analysen zusammenhängen, sind für Bedienstete im Verteidigungsministerium grundsätzlich verboten.
- Für Bedienstete, die nachrichtendienstliche Abwehraufgaben haben, ist das Verbot auf weitere Bereiche ausgeweitet, darunter IT‑Dienstleistungen, Kommunikationselektronik, Inkassounternehmen, Adressverlage, Auskunfteien, Sprengstoffunternehmen und Waffenhandel.
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