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Pauschalierte Auslagenersätze für Reisepässe und Personalausweise
Verordnung vom 30.03.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt pauschale Erstattungsbeträge von € 30 pro Reisepass und € 15 pro Personalausweis fest; entfällt bei gebührenfreier Ausstellung; gilt ab 1. April 2011.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten3/30/2011XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Internationale Beziehungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt pauschale Erstattungsbeträge von € 30 pro Reisepass und € 15 pro Personalausweis fest; entfällt bei gebührenfreier Ausstellung; gilt ab 1. April 2011.

Schwerpunkte

  • Für jeden ausgestellten Reisepass wird ein pauschaler Auslagenersatz von € 30 gezahlt.
  • Für jeden ausgestellten Personalausweis wird ein pauschaler Auslagenersatz von € 15 gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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Spindelegger Michael, Dr.

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