Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten3/30/2011XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Internationale Beziehungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt pauschale Erstattungsbeträge von € 30 pro Reisepass und € 15 pro Personalausweis fest; entfällt bei gebührenfreier Ausstellung; gilt ab 1. April 2011.Schwerpunkte
- Für jeden ausgestellten Reisepass wird ein pauschaler Auslagenersatz von € 30 gezahlt.
- Für jeden ausgestellten Personalausweis wird ein pauschaler Auslagenersatz von € 15 gezahlt.
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