Änderung der Telekommunikationsgebühren – Erhöhung & neue Gebühren für digitale Funknetze Verordnung vom 3/31/2011
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/31/2011XXIV
Gebühren
Telekommunikation
Digitaler Breitbandausbau
Zusammenfassung
Die Verordnung 108/2011 passt die Telekommunikationsgebührenverordnung an: Sie erhöht die Grundgebühr, führt neue Gebühren für digitale Funknetze ein und korrigiert zahlreiche Beträge in den bestehenden Tabellen.Schwerpunkte
- Die Grundgebühr für die Bewilligung von Funkanlagen wird von 72,67 € auf 100 € erhöht.
- Der Text der Gebührenkataloge wird sprachlich präzisiert, z. B. wird das Wort „Erste Satz lautet“ korrigiert.
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