Änderung der Telekommunikationsgebühren – Erhöhung & neue Gebühren für digitale Funknetze
Verordnung vom 31.03.2011Zusammenfassung
Die Verordnung 108/2011 passt die Telekommunikationsgebührenverordnung an: Sie erhöht die Grundgebühr, führt neue Gebühren für digitale Funknetze ein und korrigiert zahlreiche Beträge in den bestehenden Tabellen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/31/2011XXIV
Gebühren
Telekommunikation
Digitaler Breitbandausbau
Zusammenfassung
Die Verordnung 108/2011 passt die Telekommunikationsgebührenverordnung an: Sie erhöht die Grundgebühr, führt neue Gebühren für digitale Funknetze ein und korrigiert zahlreiche Beträge in den bestehenden Tabellen.Schwerpunkte
- Die Grundgebühr für die Bewilligung von Funkanlagen wird von 72,67 € auf 100 € erhöht.
- Der Text der Gebührenkataloge wird sprachlich präzisiert, z. B. wird das Wort „Erste Satz lautet“ korrigiert.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.