Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/1/2011XXIV
Gesundheit
Wirtschaft
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Weinbezeichnungsverordnung legt fest, welche Bezeichnungen und Angaben auf Wein‑ und weinhaltigen Getränketiketten zulässig sind.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, welche Bezeichnungen (z. B. Barrique, Selection, Reserve) auf Qualitäts‑ und Landweinetiketten zulässig sind.
- Bezeichnungen, die auf den Betrieb (z. B. Winzer, Weingut) hinweisen, dürfen nur verwendet werden, wenn der Wein aus eigenem Anbau stammt.
Dokumente (PDFs)
