Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/1/2011XXIV
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2011 ergänzt die Altlastenatlas‑VO um neue Einträge und aktualisiert bestehende Daten. Sie tritt am 15. April 2011 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Paragraph 2 wird um Absatz 14 ergänzt; darin wird festgelegt, dass die Anhänge 2‑4, 6, 7 und 9 am 15.04.2011 in Kraft treten.
- Im Anhang 2 werden neue Altlast‑Einträge ergänzt, z. B. ALTLAST K3 (Tauschitz‑Gründe in Klagenfurt) und K14 (Korrektur der Katastralgemeinde).
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