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Novelle der Altlastenatlas‑Verordnung 2011
Verordnung vom 01.04.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2011 ergänzt die Altlastenatlas‑VO um neue Einträge und aktualisiert bestehende Daten. Sie tritt am 15. April 2011 in Kraft.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/1/2011XXIV
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2011 ergänzt die Altlastenatlas‑VO um neue Einträge und aktualisiert bestehende Daten. Sie tritt am 15. April 2011 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Paragraph 2 wird um Absatz 14 ergänzt; darin wird festgelegt, dass die Anhänge 2‑4, 6, 7 und 9 am 15.04.2011 in Kraft treten.
  • Im Anhang 2 werden neue Altlast‑Einträge ergänzt, z. B. ALTLAST K3 (Tauschitz‑Gründe in Klagenfurt) und K14 (Korrektur der Katastralgemeinde).
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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