Zusammenfassung
Die Verordnung 126/2011 passt die Wahlordnung für Soldatenvertreter an: Sie ändert den Ministernamen, legt neue Wahlfristen für Soldaten im Ausbildungsdienst fest und tritt am 1. Mai 2011 in Kraft.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport4/18/2011XXIV
Verteidigung
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 126/2011 passt die Wahlordnung für Soldatenvertreter an: Sie ändert den Ministernamen, legt neue Wahlfristen für Soldaten im Ausbildungsdienst fest und tritt am 1. Mai 2011 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Titel und die Paragraphen 3 Abs. 4 sowie 9 erhalten die neue Behördenbezeichnung „Bundesminister für Landesverteidigung und Sport“.
- Für Soldaten im Ausbildungsdienst wird ein neues Wahlverfahren eingeführt: alle sechs Monate wählen sie zwei Vertreter und zwei Ersatzmänner per Briefwahl.
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