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Verwendung von Geldbußen und Geldstrafen für Militärstiftungen
Verordnung vom 18.04.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Einnahmen aus Geldbußen und Geldstrafen gegen Beamte des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport an die Vereinigten Altösterreichischen Militärstiftungen für wohltätige Zwecke überwiesen werden. Sie trat am 1. Mai 2011 in Kraft und ersetzte die frühere Regelung von 1977.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport4/18/2011XXIV
Finanzwesen
Sozialpolitik
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Einnahmen aus Geldbußen und Geldstrafen gegen Beamte des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport an die Vereinigten Altösterreichischen Militärstiftungen für wohltätige Zwecke überwiesen werden. Sie trat am 1. Mai 2011 in Kraft und ersetzte die frühere Regelung von 1977.

Schwerpunkte

  • Einnahmen aus Geldbußen und Geldstrafen gegen Beamte des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport werden an die Vereinigten Altösterreichischen Militärstiftungen zu wohltätigen Zwecken überwiesen.
  • Die Verordnung trat am 1. Mai 2011 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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Darabos Norbert, Mag.

SPÖ


1B - Burgenland Süd



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