Grundausbildung für Bedienstete der Entlohnungsgruppe v1 in Justizanstalten Verordnung vom 4/18/2011
Bundesministerium für Justiz4/18/2011XXIV
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass alle Bediensteten der Entlohnungsgruppe v1 im Justizvollzug eine verpflichtende Grundausbildung von etwa zwölf Monaten absolvieren müssen. Sie definiert Ziele, Inhalte, Ablauf und Prüfungsmodalitäten sowie die zuständigen Behörden.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Bediensteten der Entlohnungsgruppe v1 im Planstellenbereich Justizanstalten.
- Ziel ist, den Auszubildenden Fach‑ und Handlungskompetenzen zu vermitteln, die den Besonderheiten des Strafvollzugs gerecht werden, und dabei menschenwürdige Grundsätze zu beachten.
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