Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2011 auf ausgewählten Autobahnen zeitlich befristete Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t fest und definiert zahlreiche Ausnahmen, etwa für lebensnotwendige Lieferungen, kombinierte Schiene‑Straße‑Verkehre und Leerfahrten bis 10 Uhr.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/19/2011XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2011 auf ausgewählten Autobahnen zeitlich befristete Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t fest und definiert zahlreiche Ausnahmen, etwa für lebensnotwendige Lieferungen, kombinierte Schiene‑Straße‑Verkehre und Leerfahrten bis 10 Uhr.Schwerpunkte
- Auf den Autobahnen A 12, A 13 und A 4 gelten an festgelegten Daten bzw. an allen Samstagen im Sommerzeitraum Fahrverbote für LKW über 7,5 t.
- Ausgenommen von den Fahrverboten sind Transporte, die lebenswichtige Güter wie Schlacht‑ oder Stechvieh, Getränke für Ausflugsgebiete, Tankstellenbelieferung, medizinische Versorgung oder Baustoffe für Straßen‑ und Bahnbaumaßnahmen betreffen.
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