Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/19/2011XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 132/2011 erweitert die Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr um eisenbahn‑, seilbahn‑ und umweltverträglichkeitsrechtliche Genehmigungsverfahren und legt fest, dass dort Arbeitnehmerschutznachweise zu erbringen sind.Schwerpunkte
- Erweiterung des Geltungsbereichs der AVO‑Verkehr: Die Verordnung legt fest, dass für Genehmigungsverfahren nach dem Eisenbahngesetz, dem Seilbahngesetz und dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften nachzuweisen ist.
- Einführung neuer Paragraphen (§ 7‑12) zur konkreten Umsetzung: Sie regeln, welche Nachweise (z. B. Sicherheits‑ und Gesundheitsschutzdokumente, Koordinationsnachweise) für die jeweiligen Genehmigungsverfahren zu erbringen sind.
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