Verordnung zur befristeten Beschäftigung von Ausländer*innen im Sommertourismus 2011 Verordnung vom 4/28/2011
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/28/2011XXIV
Tourismus
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2011 ein Kontingent von 1 500 befristeten Arbeitsplätzen im Sommertourismus fest, verteilt die Plätze auf die Bundesländer und gibt Präferenzen für EU‑Übergangsarbeiter*innen und Asylwerber*innen.Schwerpunkte
- Ein Gesamtkontingent von 1 500 befristeten Arbeitsplätzen im Sommertourismus wird festgelegt und auf die Bundesländer verteilt, wobei einige Plätze speziell für Schaustellerbetriebe reserviert sind.
- Beschäftigungsbewilligungen dürfen maximal 25 Wochen dauern und müssen spätestens am 31. Oktober 2011 enden; bei der Vergabe haben EU‑Übergangsarbeiter*innen und Asylwerber*innen Vorrang.
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