<!--[-->Verordnung 149 – Satzung des Kollektivvertrags für das grafische Gewerbe<!--]-->
Verordnung 149 – Satzung des Kollektivvertrags für das grafische Gewerbe
Verordnung vom 29.04.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung 149 erklärt den Kollektivvertrag für das grafische Gewerbe zur Satzung, sodass die darin festgelegten Lohn‑ und Arbeitsbedingungen für alle österreichischen Druckbetriebe verbindlich gelten.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/29/2011XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 149 erklärt den Kollektivvertrag für das grafische Gewerbe zur Satzung, sodass die darin festgelegten Lohn‑ und Arbeitsbedingungen für alle österreichischen Druckbetriebe verbindlich gelten.

Schwerpunkte

  • Die Satzung gilt für alle Sparten der grafischen Produktion (Druck und Druckformenerzeugung) in ganz Österreich.
  • Der zugrunde liegende Kollektivvertrag vom 28. Februar 2011 enthält die Lohn‑ und Gehaltstabellen für Arbeiter/innen, Lehrlinge und Angestellte.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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