<!--[-->Verordnung 149 – Satzung des Kollektivvertrags für das grafische Gewerbe<!--]-->
Verordnung 149 – Satzung des Kollektivvertrags für das grafische Gewerbe Verordnung vom 4/29/2011
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/29/2011XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 149 erklärt den Kollektivvertrag für das grafische Gewerbe zur Satzung, sodass die darin festgelegten Lohn‑ und Arbeitsbedingungen für alle österreichischen Druckbetriebe verbindlich gelten.

Schwerpunkte

  • Die Satzung gilt für alle Sparten der grafischen Produktion (Druck und Druckformenerzeugung) in ganz Österreich.
  • Der zugrunde liegende Kollektivvertrag vom 28. Februar 2011 enthält die Lohn‑ und Gehaltstabellen für Arbeiter/innen, Lehrlinge und Angestellte.
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Hundstorfer Rudolf

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