Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Auslandseinsatz‑Präsenzdienst die monatlichen Grundbeträge je Dienstgrad fest. Die Beträge gelten ab dem 1. Jänner 2011 und ersetzen die Regelung von 2010.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport1/19/2011XXIV
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Auslandseinsatz‑Präsenzdienst die monatlichen Grundbeträge je Dienstgrad fest. Die Beträge gelten ab dem 1. Jänner 2011 und ersetzen die Regelung von 2010.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 4 Abs. 3 des Auslandseinsatzgesetzes 2001.
- Sie legt für jeden Dienstgrad einen festen monatlichen Grundbetrag fest (z. B. Rekrut 1 434,35 €, General 6 136,09 €).
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