Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport1/19/2011XXIV
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Auslandseinsatz‑Präsenzdienst die monatlichen Grundbeträge je Dienstgrad fest. Die Beträge gelten ab dem 1. Jänner 2011 und ersetzen die Regelung von 2010.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 4 Abs. 3 des Auslandseinsatzgesetzes 2001.
- Sie legt für jeden Dienstgrad einen festen monatlichen Grundbetrag fest (z. B. Rekrut 1 434,35 €, General 6 136,09 €).
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