Bundesministerium für Justiz5/2/2011XXIV
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 150/2011 ändert die Durchführungsregelung des Staatsanwaltschaftsgesetzes. Sie führt eine zufallsbasierte, elektronische Verteilung von Fällen ein und regelt die Aktenzuweisung bei unbekannten Tätern. Die neuen Bestimmungen gelten seit dem 1. Mai 2011.Schwerpunkte
- Die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen Fällen erfolgt künftig nach dem Anfangsbuchstaben des Beschuldigten, nach Tatort oder nach einem festen Schlüssel – ggf. unterstützt durch ein elektronisches Zufallsverfahren.
- Für unbekannte Täter wird das Aktenzeichen aus einer fortlaufenden Nummer gebildet und die Akten werden sofort in den Registern BAZ bzw. UT erfasst.
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