<!--[-->Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (Mai 2011)<!--]-->
Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (Mai 2011) Verordnung vom 5/2/2011
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Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten5/2/2011XXIV
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Mai 2011 die Prozentsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für österreichische Beamte und Vertragsbedienstete im Ausland berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für den Monat Mai 2011 die Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage berechnet wird.
  • Die Verordnung beruht auf den §§ 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes, die die rechtliche Grundlage für die Festsetzung von Kaufkraftausgleichszulagen bilden.
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