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Änderung der Verordnung über andere Lebensmittelzusatzstoffe (ZuV) 2011 Verordnung vom 5/11/2011
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Bundesministerium für Gesundheit5/11/2011XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die österreichische Regelung für Zusatzstoffe, streicht einige alte Bestimmungen, fügt neue EU‑Verweise ein und erweitert mehrere Anhänge um neue zulässige Zusatzstoffe sowie deren Höchstmengen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 6 Abs. 1 des Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) als Rechtsgrundlage für die Änderungen.
  • Ein neuer Verweis auf die EU‑Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe wird eingefügt, um die österreichische Regelung an EU‑Recht anzupassen.
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