Bundesministerium für Gesundheit5/11/2011XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die österreichische Regelung für Zusatzstoffe, streicht einige alte Bestimmungen, fügt neue EU‑Verweise ein und erweitert mehrere Anhänge um neue zulässige Zusatzstoffe sowie deren Höchstmengen.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 6 Abs. 1 des Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) als Rechtsgrundlage für die Änderungen.
- Ein neuer Verweis auf die EU‑Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe wird eingefügt, um die österreichische Regelung an EU‑Recht anzupassen.
Dokumente (PDFs)
