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Verbot von Räuchermischungen mit cannabinomimetischen Substanzen (2011) Verordnung vom 5/13/2011
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Bundesministerium für Gesundheit5/13/2011XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 2011er Verordnung verbietet das Inverkehrbringen, den Import und das Verbringen nach Österreich von Räuchermischungen, die bestimmte cannabinomimetische Stoffe enthalten, mit Ausnahme von bereits zugelassenen Arzneimitteln.

Schwerpunkte

  • Das Inverkehrbringen, der Import und das Verbringen von Räuchermischungen, die einen oder mehrere der in der Anlage genannten Stoffe enthalten, ist verboten.
  • Ausgenommen sind Produkte, Stoffe oder Zubereitungen, die nach den arzneimittel‑ bzw. apothekenrechtlichen Vorschriften bereits zugelassen sind.
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Stöger Alois, diplômé

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