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Verbot von Räuchermischungen mit cannabinomimetischen Substanzen (2011)
Verordnung vom 13.05.2011

Zusammenfassung

Die 2011er Verordnung verbietet das Inverkehrbringen, den Import und das Verbringen nach Österreich von Räuchermischungen, die bestimmte cannabinomimetische Stoffe enthalten, mit Ausnahme von bereits zugelassenen Arzneimitteln.
Bundesministerium für Gesundheit5/13/2011XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 2011er Verordnung verbietet das Inverkehrbringen, den Import und das Verbringen nach Österreich von Räuchermischungen, die bestimmte cannabinomimetische Stoffe enthalten, mit Ausnahme von bereits zugelassenen Arzneimitteln.

Schwerpunkte

  • Das Inverkehrbringen, der Import und das Verbringen von Räuchermischungen, die einen oder mehrere der in der Anlage genannten Stoffe enthalten, ist verboten.
  • Ausgenommen sind Produkte, Stoffe oder Zubereitungen, die nach den arzneimittel‑ bzw. apothekenrechtlichen Vorschriften bereits zugelassen sind.
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Stöger Alois, diplômé

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