Bundesministerium für Gesundheit5/13/2011XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 2011er Verordnung verbietet das Inverkehrbringen, den Import und das Verbringen nach Österreich von Räuchermischungen, die bestimmte cannabinomimetische Stoffe enthalten, mit Ausnahme von bereits zugelassenen Arzneimitteln.Schwerpunkte
- Das Inverkehrbringen, der Import und das Verbringen von Räuchermischungen, die einen oder mehrere der in der Anlage genannten Stoffe enthalten, ist verboten.
- Ausgenommen sind Produkte, Stoffe oder Zubereitungen, die nach den arzneimittel‑ bzw. apothekenrechtlichen Vorschriften bereits zugelassen sind.
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