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Finanzielle Ansprüche der Soldaten – Verordnung 2011
Verordnung vom 19.01.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2011 die Höhe aller finanziellen Ansprüche von Soldaten fest, darunter Grundbetrag, Monatsgeld, Dienstgradzulagen, Prämien und weitere Sondervergütungen.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport1/19/2011XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2011 die Höhe aller finanziellen Ansprüche von Soldaten fest, darunter Grundbetrag, Monatsgeld, Dienstgradzulagen, Prämien und weitere Sondervergütungen.

Schwerpunkte

  • Ein Grundbetrag von 272,40 € wird als Basisanspruch festgelegt.
  • Das Monatsgeld beträgt 192,25 € (nach § 3 Abs. 1 HGG 2001) bzw. 442,44 € (nach § 3 Abs. 2 HGG 2001).
Dokumente (PDFs)
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Darabos Norbert, Mag.

SPÖ


1B - Burgenland Süd



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