Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2011 die Höhe aller finanziellen Ansprüche von Soldaten fest, darunter Grundbetrag, Monatsgeld, Dienstgradzulagen, Prämien und weitere Sondervergütungen.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport1/19/2011XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2011 die Höhe aller finanziellen Ansprüche von Soldaten fest, darunter Grundbetrag, Monatsgeld, Dienstgradzulagen, Prämien und weitere Sondervergütungen.Schwerpunkte
- Ein Grundbetrag von 272,40 € wird als Basisanspruch festgelegt.
- Das Monatsgeld beträgt 192,25 € (nach § 3 Abs. 1 HGG 2001) bzw. 442,44 € (nach § 3 Abs. 2 HGG 2001).
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