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Finanzielle Ansprüche der Soldaten – Verordnung 2011 Verordnung vom 1/19/2011
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Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport1/19/2011XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2011 die Höhe aller finanziellen Ansprüche von Soldaten fest, darunter Grundbetrag, Monatsgeld, Dienstgradzulagen, Prämien und weitere Sondervergütungen.

Schwerpunkte

  • Ein Grundbetrag von 272,40 € wird als Basisanspruch festgelegt.
  • Das Monatsgeld beträgt 192,25 € (nach § 3 Abs. 1 HGG 2001) bzw. 442,44 € (nach § 3 Abs. 2 HGG 2001).
Dokumente (PDFs)
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Darabos Norbert, Mag.

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