<!--[-->Änderung der Universitäts‑Studienevidenzverordnung 2004 (UniStEV) – Daten‑ und Kennzahlenregelungen<!--]-->
Änderung der Universitäts‑Studienevidenzverordnung 2004 (UniStEV) – Daten‑ und Kennzahlenregelungen
Verordnung vom 20.05.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2011 ergänzt die UniStEV 2004 um neue Kennzahlen für Studiengänge, legt verbindliche Meldetermine an den Datenverbund fest und definiert statistische Zählregeln. Außerdem wird § 7a aufgehoben und Übergangsfristen bis zum 30. Juni 2011 gesetzt.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung5/20/2011XXIV
Bildung
Statistik
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2011 ergänzt die UniStEV 2004 um neue Kennzahlen für Studiengänge, legt verbindliche Meldetermine an den Datenverbund fest und definiert statistische Zählregeln. Außerdem wird § 7a aufgehoben und Übergangsfristen bis zum 30. Juni 2011 gesetzt.

Schwerpunkte

  • Der Verweis im ersten Satz von § 3 Abs. 1 wird erweitert, sodass neben § 54 Abs. 9 nun auch § 56 des Universitätsgesetzes 2002 berücksichtigt wird.
  • In § 5 Abs. 4 werden neue Kennzahlen eingeführt: Ziffer 2 legt Doktorats‑Curriculum und Dissertationsgebiet fest, Ziffer 3 definiert Kennzahlen für Bachelor‑, Master‑ und individuelle Studiengänge.
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Töchterle Karlheinz, Dr.

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