Verordnung über Krankentransport und Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten (2011) Verordnung vom 5/23/2011
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport5/23/2011XXIV
Gesundheit
Sozialpolitik
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Preise für Krankentransport und Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten fest und tritt am 1. Juni 2011 in Kraft.Schwerpunkte
- Einheitliche Kostensätze für den Krankentransport werden festgelegt: 1,63 € pro Kilometer mit einem heereseigenen Kraftfahrzeug und spezifische Preise pro Flugstunde für einen Hubschrauber.
- Für die Anstaltspflege in einer heereseigenen Sanitätseinrichtung werden Tages- und Behandlungsgebühren definiert (529,93 € pro Tag für stationäre Pflege, 37,47 € pro ambulante Behandlung).
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