Verordnung über Krankentransport und Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten (2011)
Verordnung vom 23.05.2011Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Preise für Krankentransport und Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten fest und tritt am 1. Juni 2011 in Kraft.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport5/23/2011XXIV
Gesundheit
Sozialpolitik
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Preise für Krankentransport und Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten fest und tritt am 1. Juni 2011 in Kraft.Schwerpunkte
- Einheitliche Kostensätze für den Krankentransport werden festgelegt: 1,63 € pro Kilometer mit einem heereseigenen Kraftfahrzeug und spezifische Preise pro Flugstunde für einen Hubschrauber.
- Für die Anstaltspflege in einer heereseigenen Sanitätseinrichtung werden Tages- und Behandlungsgebühren definiert (529,93 € pro Tag für stationäre Pflege, 37,47 € pro ambulante Behandlung).
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