Zusammenfassung
Die Verordnung richtet ein Nationales Weinkomitee als übergeordneten Branchenverband im Weinsektor ein und ermöglicht die Einrichtung regionaler Weinkomitees zur Qualitätsförderung, Marktkoordination und Beitragserhebung.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/23/2011XXIV
Weinwirtschaft
Branchenverband
Qualitätsmanagement
Steuerliche Beiträge
Zusammenfassung
Die Verordnung richtet ein Nationales Weinkomitee als übergeordneten Branchenverband im Weinsektor ein und ermöglicht die Einrichtung regionaler Weinkomitees zur Qualitätsförderung, Marktkoordination und Beitragserhebung.Schwerpunkte
- Ein Nationales Weinkomitee wird als übergeordneter Branchenverband eingerichtet; es hat 27 Mitglieder, die vom Bundesminister für fünf Jahre bestellt werden.
- Auf Vorschlag des Nationalen Weinkomitees können regionale Weinkomitees eingerichtet werden; deren Größe richtet sich nach der Weinbergfläche (5‑21 Mitglieder).
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