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Einrichtung von Nationalen und Regionalen Weinkomitees im Weinsektor Verordnung vom 5/23/2011
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/23/2011XXIV
Weinwirtschaft
Branchenverband
Qualitätsmanagement
Steuerliche Beiträge

Zusammenfassung

Die Verordnung richtet ein Nationales Weinkomitee als übergeordneten Branchenverband im Weinsektor ein und ermöglicht die Einrichtung regionaler Weinkomitees zur Qualitätsförderung, Marktkoordination und Beitragserhebung.

Schwerpunkte

  • Ein Nationales Weinkomitee wird als übergeordneter Branchenverband eingerichtet; es hat 27 Mitglieder, die vom Bundesminister für fünf Jahre bestellt werden.
  • Auf Vorschlag des Nationalen Weinkomitees können regionale Weinkomitees eingerichtet werden; deren Größe richtet sich nach der Weinbergfläche (5‑21 Mitglieder).
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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