<!--[-->Einrichtung von Nationalen und Regionalen Weinkomitees im Weinsektor<!--]-->
Einrichtung von Nationalen und Regionalen Weinkomitees im Weinsektor
Verordnung vom 23.05.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung richtet ein Nationales Weinkomitee als übergeordneten Branchenverband im Weinsektor ein und ermöglicht die Einrichtung regionaler Weinkomitees zur Qualitätsförderung, Marktkoordination und Beitragserhebung.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/23/2011XXIV
Weinwirtschaft
Branchenverband
Qualitätsmanagement
Steuerliche Beiträge

Zusammenfassung

Die Verordnung richtet ein Nationales Weinkomitee als übergeordneten Branchenverband im Weinsektor ein und ermöglicht die Einrichtung regionaler Weinkomitees zur Qualitätsförderung, Marktkoordination und Beitragserhebung.

Schwerpunkte

  • Ein Nationales Weinkomitee wird als übergeordneter Branchenverband eingerichtet; es hat 27 Mitglieder, die vom Bundesminister für fünf Jahre bestellt werden.
  • Auf Vorschlag des Nationalen Weinkomitees können regionale Weinkomitees eingerichtet werden; deren Größe richtet sich nach der Weinbergfläche (5‑21 Mitglieder).
Dokumente (PDFs)
Image of politician Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP


1B - Burgenland Süd


Regionalpolitik und Volksgruppen


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.