Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/23/2011XXIV
Weinbau
Zusammenfassung
Die Verordnung zur Durchführung von Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich wird an sieben Stellen geändert: Wegfall einer Beschränkung der finanziellen Mittel, Vorgaben zur Bewertung von Fachgutachten, Regelungen zur Fremdwährungsabrechnung und Erweiterung der Kostenverbotklausel um neue nicht förderbare Ausgaben.Schwerpunkte
- Der Satz, der eine Abweichung der finanziellen Mittel um maximal 20 % zuließ, wird gestrichen.
- Ein neuer Satz verlangt, dass das Fachgutachten die Gesamtheit des Absatzförderungsprogramms berücksichtigen muss.
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