Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/24/2011XXIV
Energie
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die Novelle 166/2011 passt die Elektroaltgeräteverordnung an aktuelle EU‑Richtlinien an, führt neue Definitionen für gefährliche Stoffe ein, erlaubt LED‑Lampen mit standardisierter Fassung und legt Übergangsfristen für Quecksilber, Blei und Cadmium in Lampen fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert die Definition gefährlicher Stoffe und verweist auf EU‑Richtlinien, um mehr Substanzen als gefährlich einzustufen.
- LED‑Lampen mit standardisierter Fassung (z. B. E27, E14) werden als zulässige Geräte definiert.
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