Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur1/24/2011XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2011 überträgt Aufgaben aus dem Bundeshaushaltsgesetz auf mehr als 150 österreichische Schulen und erklärt sie zu anweisenden Organen. Sie trat am 24. Jänner 2011 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung überträgt Aufgaben aus § 5 Abs. 2 Z 4 des Bundeshaushaltsgesetzes auf die aufgeführten Schulen und Fachschulen.
- Durch die Übertragung werden die genannten Einrichtungen zu anweisenden Organen, d. h. sie erhalten das Recht und die Pflicht, die übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
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