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Änderung der Saatgutverordnung 2006 zur Anpassung an EU‑Richtlinien
Verordnung vom 27.05.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 27. Mai 2011 ändert die Saatgutverordnung 2006. Sie ergänzt Ziffer 16, präzisiert den Austausch von Saatgut und führt neue Regelungen für Erhaltungssorten sowie für Saatgut unter besonderen Anbaubedingungen ein.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/27/2011XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 27. Mai 2011 ändert die Saatgutverordnung 2006. Sie ergänzt Ziffer 16, präzisiert den Austausch von Saatgut und führt neue Regelungen für Erhaltungssorten sowie für Saatgut unter besonderen Anbaubedingungen ein.

Schwerpunkte

  • Ergänzung von Ziffer 16 in § 1 Abs. 2, die die EU‑Richtlinie 2010/60/EU zu Ausnahmen beim Inverkehrbringen von Futterpflanzensaatgutmischungen nennt.
  • Präzisierung des Wortlauts in § 4 Abs. 3, sodass nur Saatgut aus zugelassenen Sorten nach den in § 1 Abs. 2 Z 1‑13 genannten Rechtsvorschriften ausgetauscht werden darf.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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