Bundesministerium für Inneres6/3/2011XXIV
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung wurden vom 4. Juni bis zum 9. Juni 2011 an den Binnengrenzen zu Deutschland, Italien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn nur offizielle Grenzübergangsstellen genutzt.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG) als gesetzliche Grundlage.
- Der Geltungszeitraum ist vom 4. Juni 2011, 00:00 Uhr, bis zum 9. Juni 2011, 24:00 Uhr.
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