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Einrichtung eines zentralen Ärzt*innen‑Registers für Substitationsbehandlungen
Verordnung vom 15.06.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung 179/2011 erweitert die Weiterbildungsverordnung orale Substitution um ein zentrales, gesichertes Ärzt*innen‑Register und regelt den Zugriff verschiedener Behörden darauf.
Bundesministerium für Gesundheit6/15/2011XXIV
Gesundheit
Sozialpolitik
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung 179/2011 erweitert die Weiterbildungsverordnung orale Substitution um ein zentrales, gesichertes Ärzt*innen‑Register und regelt den Zugriff verschiedener Behörden darauf.

Schwerpunkte

  • Die Bezirksverwaltungsbehörde muss nach Prüfung der Identität und eindeutigen Identifikation Ärzt*innen, die die Qualifikationsnachweise für Substitationsbehandlungen besitzen, unverzüglich in eine gesicherte Datenbank aufnehmen und sie darüber informieren.
  • Zugangsrechte zur Datenbank werden an das Bundesministerium für Gesundheit, die Landesregierungen, den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Krankenanstalten, die Ärztekammer, die Apothekerkammer und an in die Ärzteliste eingetragene Ärzt*innen vergeben.
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Stöger Alois, diplômé

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