Zusammenfassung
Die Verordnung reduziert den Fernsprechentgeltzuschuss von 13,81 Euro auf 10 Euro und fügt einen neuen Absatz in § 3 ein, der das Inkrafttreten zum 1. Juli 2011 regelt.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/16/2011XXIV
Telekommunikation
Zusammenfassung
Die Verordnung reduziert den Fernsprechentgeltzuschuss von 13,81 Euro auf 10 Euro und fügt einen neuen Absatz in § 3 ein, der das Inkrafttreten zum 1. Juli 2011 regelt.Schwerpunkte
- Der förderfähige Betrag für Fernsprechentgelte wird von 13,81 Euro auf 10 Euro gesenkt.
- Ein neuer Absatz (2) wird zu § 3 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Verordnung zum 1. Juli 2011 festlegt.
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