Bundesministerium für Gesundheit6/17/2011XXIV
Umwelt
Gesundheit
Tierschutz
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Rotwild‑Tbc‑Verordnung regelt, wie Tuberkulose bei freilebendem Rotwild erkannt und bekämpft wird, indem Seuchengebiete definiert, Meldungen an das Gesundheitsministerium vorgeschrieben und umfassende Abschuss‑ sowie Überwachungsmaßnahmen angeordnet werden.Schwerpunkte
- Ein Seuchengebiet wird festgelegt, wenn das Tuberkulose‑Erreger im Rotwild nachgewiesen ist, die Prävalenz mindestens 35 % beträgt, das Tiermaterial bei Nutztieren bestätigt wurde und eine Übertragung auf Rinder/Ziegen wahrscheinlich ist.
- Der Landeshauptmann muss jedes Verdachtsgebiet dem Bundesministerium melden und bei grenzüberschreitenden Fällen die betroffenen Nachbarländer informieren.
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